Unsere Leistung

Register

Immer auf dem neuesten Stand

Ähnlich wie das Grundbuch haben die österreichischen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Design-Register konstitutive (rechtserzeugende) Wirkung. Das bedeutet etwa, dass für die Übertragung eines Patents ein entsprechender Übertragungsakt beim Österreichischen Patentamt vorgenommen werden muss; ohne einen solchen Übertragungsakt kann die Inhaberschaft nicht erworben werden.

Zudem können in der Regel nur diejenigen Rechte aus einem Schutzrecht geltend machen, die im Register als dessen Inhaber:innen eingetragen sind. Dies gilt nicht nur für nationale, sondern auch für europäische und internationale Schutzrechte.

Es ist daher wichtig, die Registerstände Ihrer Schutzrechte stets auf aktuellem Stand zu halten. Wir bereiten entsprechende Anträge und Urkunden vor, kümmern uns um die Entrichtung der jeweiligen Antragsgebühren, führen das Registerverfahren vor dem jeweiligen Amt und koordinieren länderübergreifende Eintragungen und Änderungen.

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