Expertise

Gebrauchsmuster

Klein, aber oho!

Wohl vor allem aufgrund seiner Laufzeit, die mit maximal 10 Jahren um die Hälfte kürzer ausfällt als bei Patenten, wird das österreichische Gebrauchsmuster oft als „kleines Geschwister“ des Patents bezeichnet. Diese Bezeichnung darf aber keinesfalls abwertend verstanden werden, da die Registrierung eines Gebrauchsmusters in vielen Situationen erhebliche Vorteile mit sich bringen kann.

Durch ein beschleunigtes Verfahren können Gebrauchsmuster nämlich innerhalb kürzester Zeit registriert und dann sofort gegen Verletzer eingesetzt werden. Dabei stehen den Inhaber:innen des Gebrauchsmusters sämtliche Ansprüche zur Verfügung, die auch aus Patenten geltend gemacht werden können (Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Geld, Rechnungslegung und Auskunft). Ebenso können einstweilige Verfügungen erwirkt und Verletzer somit zur sofortigen Einstellung der Verletzungshandlungen gezwungen werden.

Außerdem können Gebrauchsmusteranmeldungen aus Patentanmeldungen abgezweigt werden – unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch, wenn diese Anmeldungen bereits untergegangen sind; sie können in österreichische Patentanmeldungen umgewandelt werden; können Erfindungen in bestimmten Fällen selbst dann noch schützen, wenn Details zur Erfindung bereits veröffentlicht wurden (Neuheitsschonfrist); und darüber hinaus können mit Gebrauchsmustern sogar (vom Patentschutz ausgenommene) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung von Tieren sowie Diagnostizierverfahren an Tieren geschützt werden.

Diese Vorteile und seine vergleichsweise geringen Kosten machen das Gebrauchsmuster zu einem wertvollen Asset, das – richtig eingesetzt – äußerst effektiv sein kann.

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